Michael Wühle: Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
Neue Zuschussregelung bei der Energieberatung im Mittelstand

BAFA erleichtert Zuschusszahlung für Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf eine aktuelle Änderung in der Verwaltungspraxis im Bundesförderungsprogramm „Energieberatung Mittelstand“ aufmerksam gemacht.

Das BAFA möchte es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen.

Unternehmen zahlt nur Eigenanteil

Der Vorteil für das beratene Unternehmen: Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten. Es hat also von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zuständige Energieberater mit dieser Verfahrensweise einverstanden ist. Der Adressat des Zuwendungsbescheids bleibt auch in diesem Fall das beratene Unternehmen, das auch den Zuschussantrag stellt. Hierbei kann ein Energieberater unterstützen.

Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, sind jedoch zwei Dinge zu beachten:

  1. Das neue Formular „Ermächtigung“ ist vom beratenen Unternehmen vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorzulegen.
  2. Es ist eine angepasste Rechnung einzureichen, die sowohl den zu erwartenden Bundeszuschuss als auch den vom beratenen Unternehmen zu tragenden Eigenanteil ausweist. 

Bewilligungszeitraum/Vorlagefrist

Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.

Online Energieberatung

Das BAFA verringert damit ein oftmals nicht zu überwindendes Hindernis für ein KMU, eine Energieberatung zu beauftragen. Dies ist ein kleines Zeichen der Hoffnung, auch in dieser für jedes Unternehmen und jeden Energieberater belastenden Zeit dennoch weiter an größerer Energieeffizienz und damit am Gelingen der Energiewende weiterzuarbeiten.

Auch ich als Energieberater versuche gerade, mich an die nicht zu veränderten Verhältnisse anzupassen. Ich biete die Energieberatung Mittelstand, sowie die landwirtschaftliche Energieberatung und die Beratung von Kommunen ab sofort als Online-Variante an, soweit dies möglich ist. Ein Vorort-Termin im zu beratenden Unternehmen bleibt jedoch auch hier zwingend nötig. Alle anderen Abstimmungen können jedoch nun über Online-Meetings in gleicher Qualität wie bisher abgewickelt werden. 

Der Kunde erhält dazu von mir jeweils einen entsprechenden Zugangs-Link zugesendet, der eine Teilnahme an einem entsprechenden Online-Meeting ermöglicht. Und das ohne Kosten für den Kunden.

Zurück in die Zukunft!

Daher mein Angebot, einen neuen und für beide Seiten interessanten Weg der geförderten Energieberatung zu gehen. 

Interessiert? Dann kontaktieren Sie mich unter: mwuehle@nachhaltigkeit-management.de

 

Zurück in die Zukunft.

Die Auswirkungen des Corona-Virus zeigen uns derzeit überdeutlich die Verletzlichkeit und Fragilität unserer modernen und mobilen Welt. Weltweit reduzieren Fluggesellschaften ihren Betrieb drastisch oder stellen ihn gar völlig ein. Die deutsche Bundesbahn fährt ihren Betrieb runter, die deutschen Nordsee-Inseln werden für Besucher gesperrt. Dazu schränken uns weitere Verbote in der Mobilität derzeit ein. Wir nähern uns damit einem verkehrstechnischen Zustand wie vor etwa einhundert Jahren.

Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts träumten die Menschen davon, wie es denn wäre, mit dem Flugzeug in kurzer Zeit nach Paris, London, Moskau oder New York zu fliegen. Wer hätte damals gedacht, dass dies innerhalb einer Generation schon Wirklichkeit und in einer weiteren Generation sogar für jedermann möglich sein würde?

Zurück in die Zukunft.

Die Mobilität in ganz Europa ist stark eingeschränkt und wir träumen wieder davon mit dem Flugzeug nach Frankreich, Spanien oder in die USA zu fliegen. Ein Traum? Nein, denn auch wenn uns der Corona-Virus momentan am Boden hält wissen wir, dass die Flugzeuge und die Infrastruktur nach wie vor da sind. Wir wissen auch, dass wir in absehbarer Zukunft wieder grenzenlos reisen und unsere Freiheit genießen können.

Wir sollten die Zeit auf der „Parkposition“ nutzen und uns auf die Zukunft nach Corona konzentrieren. Das kostbare Gut der grenzenlosen Freiheit, die uns die Luftfahrt gibt, sollten wir zukünftig nachhaltiger ausgestalten. Jetzt haben wir die Zeit sinnlose Diskussionen zu beenden, Bedenken hintenanzustellen und gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft der Luftfahrt arbeiten.

Dazu gehört ganz sicher die Einführung CO2-armer, strombasierter Flugtreibstoffe aus Erneuerbaren Energien (Power-to-Liquid). Die Technik ist reif, es fehlen nur die notwendigen gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für eine rasche Verbreitung. Auch die weitere Entwicklung und Förderung hybrider und elektrischer Antriebe für die Luftfahrt sind wichtige Komponente auf dem Weg zu einer nachhaltigen Luftfahrt. Hierzu sollten schnell und unbürokratisch die fehlenden Regularien erstellt werden.

Wir haben die große Chance, die jetzige Phase eingeschränkter Mobilität zu nutzen, um Konzepte zu entwickeln und Pläne zu schmieden, die uns in der Zeit nach Corona einen gewaltigen Sprung vorwärts in der Entwicklung der nachhaltigen Luftfahrt machen lassen. Davon konnten Generationen vor uns nur träumen.

Zurück in die Zukunft mit Nachhaltigkeit!  

Logo zur Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung

Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung

GUTE ANSÄTZE, ABER NACHBESSERUNGSBEDARF BEI FÖRDERBEDINGUNGEN IM BEREICH GEBÄUDE UND LADEINFRASTRUKTUR

Die Energieeffizienzstrategie 2050 zielt darauf ab, den Primärenergieverbrauch in Deutschland bis 2050 gegenüber 2008 zu halbieren. Der ZVEH begrüßt die sektorübergreifende Strategie grundsätzlich, plädiert aber u. a. dafür, die steuerlichen Fördermaßnahmen im Bereich Modernisierung der elektrischen Anlage sowie Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erweitern bzw. klarer zu definieren, um Sicherheit für die Elektrohandwerke und deren Kunden zu schaffen. Auch hält der Verband bei der CO2-Bepreisung höhere Einstiegspreise und deutlichere Entlastungen für Bürger und Unternehmen für notwendig.

Frankfurt am Main, 12.03.2020: Im Dezember 2019 hat die Bundesregierung ihre Energieeffizienzstrategie 2050 vorgelegt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 2008 zu halbieren. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt die Strategie grundsätzlich, hält aber bei einigen Punkten Nachbesserungen für notwendig. Dies gilt unter anderem für den Bereich Gebäude, für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die CO2-Bepreisung. Insgesamt sollte aus Sicht des Verbands bei Neubauten – wie auch bei Modernisierungen – mit Blick auf Energiewende und Digitalisierung noch stärker auf eine zukunftsorientierte Infrastruktur (Elektroanlage, Ladevorrichtungen, Glasfaseranschluss) geachtet werden.

Sektorübergreifende Betrachtung wichtig

In seiner Stellungnahme weist der ZVEH unter anderem darauf hin, dass Energieeffizienz nicht isoliert und sektorbezogen betrachtet werden sollte, da die Kopplung unterschiedlicher Sektoren ein hohes Einsparpotential in Sachen Energieverbräuche bietet. Nach Ansicht des Verbands kann in diesem Bereich gerade die Gebäudeautomation einen wichtigen Beitrag leisten – sowohl durch ein gebäudebezogenes Energiemanagement als auch durch Einbindung von Gebäuden in ein systemübergreifendes Energiemanagement.

Elektrische Anlagen einbeziehen

Nach Ansicht des ZVEH muss die Ertüchtigung der elektrischen Anlage vom Gesetzgeber als elementarer Bestandteil von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäude anerkannt werden, da sie eine Grundvoraussetzung für ein effizientes Energiemanagement darstellt. Eine Einbeziehung der Elektroanlage hinsichtlich der Energieeffizienzmaßnahmen ist umso dringender erforderlich als in Deutschland ein erheblicher, von der Politik weitestgehend unbeachteter, Sanierungsstau bei den elektrischen Anlagen besteht. Der Gesetzgeber muss daher zeitnah klarstellen, ob die Ertüchtigung der elektrischen Anlage förderfähig ist und zu den begünstigten Einzelmaßnahmen der steuerlichen Sanierungsförderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) zählt. Denn nur so kann ein Anreiz zur Ertüchtigung veralteter Anlagen gesetzt werden. Derzeit kann eine Förderfähigkeit durch Auslegung von § 1 Abs. 2 Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) lediglich vermutet werden. Darüber hinaus sollte die Sanierung der elektrischen Anlage explizit in die Liste der förderfähigen Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgenommen werden.

Digitale Infrastruktur ausbauen

Eine weitere Voraussetzung für die Steigerung der Energieeffizienz stellt nach Ansicht des ZVEH der Ausbau der digitalen Infrastruktur dar. Sie bildet die Basis, um Erneuerbare Energien und Elektromobilität mit Hilfe von Smart-Home-Technologien effizient in das Energiesystem zu integrieren und Energieverbräuche sektorübergreifend zu optimieren. Neben einem beschleunigten und flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes gilt es, Kommunikationsleitungen in Gebäuden zu erneuern, da die im Großteil des Gebäudebestands vorhandene Technik den Anforderungen der Digitalisierung nicht gewachsen ist.

Private Ladeinfrastruktur für E-Mobilität stärker fördern

Elektromobilität stellt einen wichtigen Baustein dar, um die CO2-Ziele der Regierung zu erreichen. Der Hochlauf der Elektromobilität erfordert jedoch eine stabile, zukunftssichere Infrastruktur, die eine flächendeckende Ladung von Elektrofahrzeugen in hoher Anzahl ermöglicht. Während bislang vor allem die öffentliche Infrastruktur ausgebaut wurde, gilt es nach Ansicht des ZVEH, den Fokus viel stärker auf die private Infrastruktur zu legen. Schließlich finden künftig 85 Prozent aller Ladevorgängen zu Hause oder am Arbeitsort statt. Entsprechend sollten staatliche Förderungen auf diesen Bereich ausgeweitet und rechtliche Hürden beseitigt werden.

CO2-Bepreisung anheben, Bürger gleichzeitig stärker entlasten

Eine Bepreisung von CO2 ist grundsätzlich eine ökologisch wirksame und ökonomisch effiziente Form des Klimaschutzes. Der ZVEH begrüßt daher sowohl eine am CO2-Ausstoß orientierte Bepreisung als auch die Einbeziehung bislang nicht vom EU-Emissionshandel (ETS) betroffener Sektoren – insbesondere Gebäude und Verkehr.

Handwerksbetrieben mit größerem Fuhrpark und weitem geschäftlichen Einsatzradius entstehen durch die CO2-Besteuerung jedoch erhebliche Mehrkosten, die derzeit nur unzureichend kompensiert werden. Aus diesem Grund plädiert der Verband zwar für eine ambitionierte CO2-Bepreisung in den Non-ETS-Sektoren, die Anreize für Energieeffizienz setzt. Die dadurch erzielten Einnahmen sollte jedoch aufkommensneutral und fair an Bürger und Unternehmen zurückverteilt werden.

Das Positionspapier des ZVEH wurde an den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als politische Vertretung des Gesamthandwerks weitergeleitet und den elektrohandwerklichen Landesinnungsverbänden und Landesorganisationen als bundeseinheitliche Argumentationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

Für eine stärkere Berücksichtigung der Elektroanlage als Basis für die erfolgreiche Umsetzung von Elektromobilität sowie für eine stärkere Förderung von Elektromodernisierungen und den Aufbau von Ladeinfrastruktur setzt sich der ZVEH aktuell auch in anderen Gesetzgebungsverfahren, so etwa dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEiG) und dem Masterplan Ladeinfrastruktur, ein.

Quelle: ZVEH