Förderung von Einzelmaßnahmen in der Landwirtschaft
Für landwirtschaftliche Betriebe ist ab dem 1. November eine neue Förderrichtlinie in Kraft, über die ein breites Spektrum an Energieeffizienz-Maßnahmen und Investitionen in Erneuerbare Energien gefördert werden (mehr dazu siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/foerderung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-und-gartenbau/) und auch die Förderung von Einzelmaßnahmen umfasst.
Bis auf eine Ausnahme – Einzelmaßnahmen – ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts (siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/das-neue-co2-einsparkonzept-der-ble/ ) Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Förderung. Auf die Details bei Einzelmaßnahmen geht dieser Beitrag näher ein.
Einzelmaßnahmen
Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen zum Austausch oder Nachrüstung / Umrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Anlagenteilen, sofern dies der Energieeinsparung dient. Folgende Anlagen bzw. technische Geräte sind förderfähig:
- elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Kompressoren
- Energieschirme
- festinstallierte Mehrfachabdeckungen bei Gewächshäusern
- Vorkühler in Milchkühlanlagen
- automatische Reifendruckregelanlagen
Bei der Antragstellung muss die Einsparung an Endenergie gegenüber der bisher verwendeten Technik angegeben werden. Eine vorherige Beratung durch einen anerkannten Sachverständigen ist nicht zwingend erforderlich.
Aufgrund der Komplexität des Programms und den geforderten Nachweisen und Berechnungen, die für eine Förderung zwingend erforderlich sind, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters jedoch sehr empfehlenswert. Der Energieberater führt alle notwendigen Berechnungen durch und erstellt die geforderten Nachweise gegenüber dem BLE. Die Beauftragung eines Energieberaters wird im Rahmen dieser Richtlinie auch gefördert und zwar mit bis zu 80% der Netto-Beratungskosten. Dies bedeutet für das landwirtschaftliche Unternehmen de facto ein Nullsummenspiel für die Energieberatung, da die selbst zu tragenden 20% des Honorars in der Regel durch Energieeffizienz-Maßnahmen schnell kompensiert werden, die der Energieberater identifiziert.
Ein Liste der anerkannten Energieberater ist im Sachverständigenregister des BLE zu finden: https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/sachverstaendigensuche/
Zuwendungshöhe und Nachweise
Der maximale Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 30% des Investitionsvolumens, das mindestens 3.000€ betragen muss. Ein maximaler Zuschuss ist in Höhe von 500.000€ möglich, jeweils pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.
Generell müssen für alle Einzelmaßnahmen Nachweise für die eingesparte Energie erbracht werden. Dies erfolgt über einen Vergleich des Energieverbrauchs der bisher eingesetzten Technik gegenüber der neu installierten Anlage. Bei der Neuanlage erfolgt der Nachweis über das Produktdatenblatt des Herstellers. Der Nachweis des bisherigen Energieverbrauchs muss in geeigneter Art und Weise erfolgen und nachvollziehbar sein.
Dazu muss auch der ordnungsgemäße Einbau der energieeffizienten Neuanlagen sichergestellt werden. Dazu ist die Einreichung einer Bestätigung über die fachgerechte Installation durch die verantwortliche Installationsfirma erforderlich.
Fazit
Auch das Teilprogramm ‘Einzelmaßnahmen‘ bietet bereits sehr attraktive Möglichkeiten die Energieeffizienz in landwirtschaftlichen Betrieben zu steigern und damit die Energiekosten nachhaltig zu senken. Die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Teilprogramm kann durch die Landwirtin oder den Landwirt auch selbst durchgeführt werden, wenn die notwendigen technischen Kenntnisse vorhanden sind und die geforderten Nachweise selbst erbracht werden können.
Mehr zu dem Gesamtprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau finden Sie in diesem Beitrag der EnergieAgentur Oberbayern: https://energieagentur-obb.de/foerderung-regenerativer-eigen-energieerzeugung-und-abwaermenutzung/
Interessierte an diesem Programm können von mir eine kostenlose Erstberatung erhalten. Dabei klären wir in sehr kurzer Zeit, ob ein gemeinsames Projekt für beide Seiten lohnenswert wäre. Weitere Informationen zum Programm und zum Ablauf einer Energieberatung finden Sie in meinem dazugehörigen eBook.
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